Die FWG Obrigheim e.V. informiert: …Neu … Neu …Neu …
Neues zum Verbrauchermarkt in Obrigheim.
Am 01.07.24 fand ein Gespräch zum Thema „Verbrauchermarkt in Obrigheim“ in der Kreisverwaltung Bad Dürkheim statt. Teilnehmer waren Ortsbürgermeister Muth, die Beigeordneten Eicher, Mielisch und Massott, die Fraktionsvorsitzenen der SPD, FWG und CDU sowie Bürgermeister der VG Leiningerland Herr Rüttger und die zuständigen Personen der Kreisverwaltung aus verschiedenen Bereichen der Bauverwaltung.
Schnell wurde klar, dass der Kreis einen Bauantrag derzeit ablehnen würde, da sich das besagte Gelände baurechtlich im sog. Außenbereich befindet. Hierunter fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen darf im Außenbereich gebaut werden, leider liegen diese Voraussetzungen in unserem Fall nicht vor.
Die einzige Möglichkeit, eine Baugenehmigung zu erhalten, liegt in der Erstellung eines Bebauungsplans für diese Fläche. Den hierfür erforderlichen Aufstellungsbeschluss kann die Gemeinde frühestens im Oktober fassen, das Verfahren nimmt aber auch bei günstigsten Voraussetzungen mindestens zwei Jahre Zeit in Anspruch.
Wir werden Sie auch zukünftig zeitnah über Neuigkeiten informieren.
Ihre FWG Obrigheim